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Auftragsänderungen
Bei Änderungswünschen nach Auftragseingang, die mit zusätzlichem Aufwand verbunden sind, ist alltranslations berechtigt, eine angemessene Mehrvergütung zu berechnen. Wenn die Änderungswünsche zu einer Verzögerung bei der Auftragsausführung beitragen, verlängert sich ein gegebenenfalls vereinbarter Fertigstellungstermin entsprechend.
Vergütung
Wurde kein fester Preis vereinbart, gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Preisliste von alltranslations. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in der vereinbarten Vergütung nicht eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Vergütung für Aufträge ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen einschließlich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zur Zahlung fällig. Laut EU-Gesetz und dem Zivilrecht fallen ab dem 31. Tag nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Verzugszinsen an. Gesetzliche Grundlage hierfür sind § 284 Abs. 3 und § 288 Abs. 1 BGB. Zur Zahlung ist grundsätzlich allein der Auftraggeber verpflichtet. Zahlungen Dritter werden erfüllungshalber nur angenommen, wenn sie fristgerecht in voller Höhe des Rechnungsbetrages eingehen und Auftraggeber, Rechnungs- und Auftragsnummer eindeutig erkennbar sind. Ein Zurückbehaltungsrecht bei Zahlungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Auftraggeber darf gegen andere Forderungen nicht aufrechnen, außer diese sind unbestritten und rechtskräftig festgestellt. Bei Teillieferungen erfolgen die Rechnungen mit der jeweils erbrachten Leistung. Umfangreichere Aufträge berechtigen alltranslations zu einer angemessenen Vorauszahlung seitens des Auftraggebers. Ebenso kann die endgültige Lieferung der Übersetzung von der vorherigen Begleichung des Rechnungsbetrages abhängig gemacht werden (Zug-um-Zug-Leistung). Gerät der Auftraggeber mit den Zahlungen in Verzug, so ist alltranslations berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zzgl. Umsatzsteuer zu berechnen.
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